5.1
- IWF |
5.4 - Pariser Club Der Pariser Club ist ein informeller Zusammenschluss der Regierungen westlicher Länder zur Abstimmung der Vorgehensweise bei Insolvenzkrisen verschuldeter Staaten der Dritten Welt. (vgl. 10.2 ) Vereinbart werden oft Umschuldungen oder Umwand- lungen (Darlehen werden in rückzahlungsfreie Zuschüsse (Geschenke) umgewandelt). Private Gläubiger, vorrangig Banken, arbeiten dagegen im L. C. zusammen, bilden aber auch spezielle Konsortien. Umschuldungsverhandlungen mit überschuldeten Ent- wicklungsländern vollziehen sich also auf zwei Ebenen: Sofern es sich bei den Gläubigern um staatliche Institutio- nen handelt, werden Umschuldungen im Pariser Club in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) verhandelt. Für Länder mit mittleren und niedrigen Einkommen stehen im Pariser Club jeweils unterschiedliche Instrumente zur Verfügung: darunter eine Streckung des Schuldendienstes bei Ländern mit mittlerem Einkommen und bei ärmeren Ländern ggf. auch ein Schuldenerlass. Die Gesamtverschuldung der Länder mit mittlerem Ein- kommen hat sich in den letzten Jahren permanent erhöht. Der Glaube, sie würden aus eigener Kraft aus der Ver- |
http://www.clubdeparis.org/en/ schuldung herauswachsen, lässt sich durch entsprechen- de Erfahrungen nicht erhärten. Auch für diese Ländergruppe stellt sich also die Frage nach erweiterten Verfahren, die das Problem der Entschul- dung entschärfen könnten. Alle momentan bestehenden Verfahren des Schulden- managements werfen jedoch grundsätzliche Fragen nach einem gerechten Interessenausgleich zwischen Gläubi- gern und Schuldnern auf. Das jetzige Verfahren der Schul- denverhandlungen im Pariser Club beispielsweise, bei dem die Gläubiger de-facto Gutachter, Kläger und Richter in einer Person sind, wird grundlegenden demokratischen Ansprüchen nicht gerecht. |